Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen von subsidiärem Schutz
Beschreibung
Hinweise für Soest
Als subsidiär Schutzberechtigter ist es Ihnen grundsätzlich zumutbar, Ihre Auslandsvertretung (Botschaft) in Deutschland aufzusuchen und dort Ihren Pass ausstellen oder verlängern zu lassen. Sollten Sie keinen Reisepass besitzen, ist die Ausstellung Ihrer Aufenthaltserlaubnis als sogenannter Ausweisersatz möglich. Hiermit können Sie sich in Deutschland ausweisen, eine Reise ins Ausland ist hiermit jedoch leider nicht möglich.
Geltungsdauer
Die Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter wird Ihnen zunächst für ein Jahr erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis kann anschließend für jeweils zwei Jahre verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Mit einer Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter ist Ihnen die Erwerbstätigkeit uneingeschränkt erlaubt. Das bedeutet, dass Sie sich selbstständig machen oder einer Beschäftigung nachgehen können.
Wohnsitzverpflichtung
- Nach der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus erhalten Sie in der Regel eine Wohnsitzverpflichtung durch die Bezirksregierung Arnsberg. Mit der Wohnsitzverpflichtung müssen Sie für drei Jahre an dem Ort leben, dem Sie zugewiesen wurden. Nach drei Jahren können Sie an dem Ort in Deutschland Ihren Wohnsitz nehmen, an dem Sie möchten.
- Wenn Sie keine Wohnsitzverpflichtung durch die Bezirksregierung Arnsberg erhalten, haben Sie eine gesetzliche Wohnsitzauflage für NRW für drei Jahre.
- Die Wohnsitzverpflichtung kann jedoch auch vor Ablauf der drei Jahre bereits aufgehoben oder geändert werden.
- Informationen zur Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg.
Integrationskurs
Bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie die Berechtigung oder Verpflichtung an einem Integrationskurs teilzunehmen.
Verfestigung
Wenn Sie sich in Deutschland integriert haben und fünf Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter sind, können Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als subsidiär Schutzberechtigter beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Formulare
Voraussetzungen
- Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die bestandskräftige Anerkennung des subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Verfahrensablauf
Ihren Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel persönlich beantragen
- Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbehörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
- Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
- bis zu 12 Wochen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Als anerkannter subsidiär Schutzberechtigter wird Ihnen kein Reiseausweisfür Flüchtlinge ausgestellt.
Ihnen kann auf Antrag ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden, wenn Ihnen die Beschaffung eines nationalen Passes nicht zumutbar ist. Einem subsidiär Schutzberechtigten ist eine Vorsprache bei den nationalen Behörden zwecks Erlangung eines nationalen Passes nicht per se unzumutbar.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern