Studienleistungen anerkennen lassen
Beschreibung
Wenn Sie ein Studium an einer (anderen) Hochschule aufnehmen oder fortsetzen möchten, können Sie Ihre bisherigen hochschulisch erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Dies ist auch bei außerhochschulischen Leistungen (z.B. im Rahmen einer beruflichen Ausbildung erbracht) möglich.
Dazu müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule stellen, an der Sie das Studium aufnehmen oder fortsetzen wollen. Eine Anerkennung der Leistungen durch die Hochschule erfolgt aber nur dann, wenn die erworbenen Kompetenzen sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die im zukünftigen Studiums erworben werden sollen. Bei der Anerkennung von außerhochschulischen Leistungen müssen die erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sein.
Spezielle Regelungen gelten, wenn Sie Studienleistungen und -zeiten für das Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie anerkennen lassen möchten. Sollten Sie sich über die Anerkennung in einem dieser Studiengänge informieren wollen, wählen Sie bitte die entsprechende Verwaltungsleistung aus.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Horstmar wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, bestimmt die Hochschule, an der Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. fortsetzen möchten.
Formulare
Hinweise zum Antragsverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Hochschule, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Nachweise abzuklären.
Rechtsgrundlage(n)
§ 63a HG NRW
§ 55a KunstHG NRW
Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden außerdem in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung bei der Hochschule, an der das Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll, stellen.
Diese prüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Prüfungsleistug erfüllt werden.
Die Verfahren und Prüfkriterien für die Anerkennung werden in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen an Ihre (aufnehmende) Hochschule.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.12.2022