Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Schießstätten sind ortsfeste oder ortsveränderliche Anlagen, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dienen. Der Betrieb einer Schießstätte bedarf gem. § 27 WaffG der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnispflichtig ist der Betrieb und die wesentliche Änderung einer Schießstätte.
Für alle Schießstätten sind die Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund e.V., Lahnstr. 120, 65195 Wiesbaden-Klarenthal, anzuwenden. Die derzeit gültige Fassung stammt von 1995, geändert und ergänzt im Januar 2000.
Rechtsgrundlage
- §27 WaffG
- Schießstandrichtlinien
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Kreispolizeibehörde Warendorf / Direktion Zentrale Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02581 600-0
Fax: 02581 600-109
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
Die notwendigen Unterlagen ergeben sich aus dem entsprechenden Antrag.
Formulare
Hinweise für Warendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Warendorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
Verfahrensablauf
Hinweise für Warendorf
Fristen
Hinweise für Warendorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Warendorf
Kosten
Hinweise für Warendorf
102,26 € für die Abnahme einer Vogelschießstätte
Gebührenrahmen: 102,26 €; bis 511,29 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Warendorf
Weitere Informationen
Hinweise für Warendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Warendorf