Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Sprengstofferlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Hinweise für Lippe

    Sprengstofferlaubnis für Wiederlader, Sportschützen oder Jäger - hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Um im privaten, nichtgewerblichen Bereich explosionsgefährliche Stoffe zu erwerben, aufzubewahren, zu verwenden, zu vernichten und zu verbringen, benötigen Sie eine Sprengstofferlaubnis.

    In erster Linie geht es dabei um Treibladungspulver wie:

    • Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,

    • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder

    • Böllerpulver zum Schießen mit Böllern.

    Für welche Stoffe und für welche Mengen die Erlaubnis ausgestellt wird, hängt vom Bedürfnis ab.


    Der Bereich Sprengstoffrecht ist im Kreis Lippe der Kreispolizeibehörde, Dezernat ZA 1.1, zugeordnet.

    Für gewerbliche Sprengstofferlaubnisse ist die Bezirkregierung Detmold zuständig: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-5/dezernat-55/sprengstoffwesen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sprengstofferlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 90

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 609-2113

    E-Mail: l.luening@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Bitte bringen Sie mit:

    • das ausgefüllte Antragsformular,
    • bei Erstantrag:
      Prüfungszeugnis Sprengstofflehrgang
    • bei Änderungen oder Verlängerungen:
      Ihre Sprengstofferlaubnis
    • Bedürfnisnachweis:
      • als Jäger gültiger Jagdschein,
      • als Sportschütze Bestätigung ihres Schützenvereins über eine mindestens 6-monatige regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Übungsschießen,
      • Böllerschützen benötigen eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Brauchtumsschützenvereinigung.
    • Fachkundenachweis:
      • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
      • Zur Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    • Wenn das Zeugnis über die Fachkundeprüfung älter als 5 Jahre ist und Sie keinen oder nur geringen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen hatten, wird das Zeugnis nicht mehr anerkannt. Sie müssen dann erneut eine Prüfung ablegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Eine Sprengstofferlaubnis setzt voraus:

    • Vollendung des 21. Lebensjahres,
    • persönliche und körperliche Eignung (beispielsweise ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit, volle Gebrauchsfähigkeit der Hände),
    • Zuverlässigkeit,
    • Bedürfnis,
    • Fachkunde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Sprengstofferlaubnis Ersterteilung:
    Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag und vereinbaren einen Ortstermin mit Ihnen. Bei diesem Ortstermin wird die vorgesehene Aufbewahrung für die explosionsgefährlichen Stoffe überprüft.
    Die Sprengstofferlaubnis erhalten Sie dann nach Abschluss unserer Prüfung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Sprengstofferlaubnis wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.

    Sprengstofferlaubnis Verlängerung oder Änderung:
    Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag.
    Die Sprengstofferlaubnis erhalten Sie dann nach Abschluss unserer Prüfung zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Sprengstofferlaubnis wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.

    Wenn sich die Aufbewahrung ändert, ist auf jeden Fall wieder ein Ortstermin erforderlich.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung:
    Sie reichen die vollständigen Unterlagen per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich bei uns ein. Wir überprüfen den Antrag.
    Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Ergebnis schriftlich zusammen mit einem Gebührenbescheid. Die Bescheinigung wird formell mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie rund 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs beantragen.

    Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt. Beantragen Sie unbedingt rechtzeitig - ungefähr 3 Monate vor Ablauf - die Verlängerung.

    Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Verlängerung nicht mehr möglich! In diesem Fall müssen Sie eine Neuausstellung der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    4 - 8 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Sprengstofferlaubnis
    Ersterteilung:
    EUR 70,00 - 400,00
    Verlängerung oder Änderung:
    EUR 55,00 - 400,00

    Unbedenklichkeitsbescheinigung:
    EUR 55,00 - 145,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 01.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de