Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Öffentliche Flächen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Grundsätzlich gilt, dass der Gebrauch öffentlicher Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist, dem sogenannten Gemeingebrauch. Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) definiert den Begriff der Sondernutzung als Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Freiheit die Sache ihrer Zweckbestimmung gemäß oder, wo eine solche Zweckbestimmung fehlt, in der üblichen Weise zu gebrauchen. Demgegenüber sind andere Nutzungsarten - sofern sie den Gemeingebrauch Dritter beeinträchtigen - Sondernutzungen. Hierzu zählen u. a.: - das Aufstellen von Werbereitern vor dem Geschäftslokal, - das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor dem Ladenlokal (Außengastronomie), - das Aufstellen eines Informationsstands, - die Lagerung von Baumaterialien, - das Aufstellen eines Baugerüsts oder eines Bauschuttcontainers oder - die Bewerbung einer Veranstaltung mit Plakaten oder WerbebannernDie Städte und Gemeinden sind durch die §§ 18, 19 und 19 a des StrWG NRW ermächtigt durch Satzung bestimmte Sondernutzungen zu regeln. Für Sondernutzungen können Gebühren erhoben werden. Es ist den Städten und Gemeinden freigestellt, für welche Sondernutzungen Gebühren erhoben werden und welche freigestellt sind. Der aktuelle Gebührenrahmen ist als Download angefügt.Den Antrag können Sie formlos stellen. Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, sollte der Antrag spätestens 14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung gestellt werden. Die Stadt Fröndenberg/Ruhr hat mit Wirkung vom 10.12.2003 eine Sondernutzungssatzung erlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung, Standesamt, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung (schriftlich formlos)
    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
    • Optional: Verkehrszeichenplan
    • Optional: Umleitungsplan
    • Optional: Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf
    • Optional: Signallage / Signalzeichenplan

    Formulare

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle : Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gebührentarif

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde und laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, unterschreiben es und reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder EMail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Entsprechend der Gebührensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de