Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Unter einer verkehrlichen Anordnung versteht man verkehrliche Regelungen für Arbeitsstellen (Tiefbauarbeiten) auf öffentlichen Verkehrsflächen. Für die Genehmigung einer verkehrlichen Anordnung ist zunächst ein entsprechender Antrag (s. Formulare) bei der Stadt Witten zu stellen. Der Antrag muss vor allem den Umfang und die verkehrliche Einschränkung der Arbeitsstelle beinhalten. Des Weiteren sind die bauausführende Firma sowie dessen Auftraggeber und der Ausführungszeitraum anzugeben. Bei größeren Tiefbaumaßnahmen ist zunächst die Beteiligung externer Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Rettungsdienste, Feuerwehr, etc.) erforderlich, um festzustellen, wie das Verkehrsaufkommen mit dem Umfang der Baumaßnahme koordiniert werden kann. Als Grundlage der Verkehrsregelungen dienen die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die als Auflage zur Genehmigung entsprechend umgesetzt werden müssen. Hierunter versteht man die Aufstellung und Anordnung von Verkehrsregelplänen in Zusammenarbeit mit den bauausführenden Firmen (z.B. halbseitige Sperrungen, mobile Lichtsignalanlagen, Fußgängersicherungen, etc.). Mit Beginn der Bauarbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht für den betreffenden Bereich bis zur endgültigen Abnahme auf die bauausführende Firma über. Bei Fragen zur Genehmigung wenden Sie sich bitte an Herrn Limberg. Die Kontrolle der Baumaßnahmen werden durch Herrn Radtke durchgeführt. Die Kontaktdaten finden Sie unten unter "Ansprechpartner"

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    66.1.2 Sachgebiet Straßenunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111 b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    58453 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
    • maßstabsgerechter Lageplan
    • gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
    • optional: Verkehrszeichenplan
    • optional: Umleitungsplan
    • optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • optional: Signallage/Signalzeichenplan

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Die Gebühr für die Genehmigung wird nach Aufwand berechnet und beträgt zwischen 20,00 EUR bis 250,00 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Antrag verkehrliche Anordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de