Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Paderborn benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung. Dies gilt auch für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Abdinghof 11

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Für die Beantragung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Diesen finden Sie unter der Rubrik "Downloads". Bitte senden Sie das ausgefüllten Antragsformular und einen Lageplan sowie ggf. Erläuterungen per E-Mail an das Amt für Öffentliche Ordnung, Abteilung Verkehrssicherung, baustellen@paderborn.de

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 45 Abs. 1, 3 und 6 Straßenverkehrsordnung (STVO)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten, ist der Antrag nach Möglichkeit mind. 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahme einzureichen; bei umfangreichen Bauarbeiten, z.B. mit verschiedenen unterschiedlich zu beurteilenden Bauabschnitten, frühestmöglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Die Antragstellung ist nicht grundsätzlich abhängig von einem konkreten Baubeginn. Dieser kann im Laufe des Bearbeitungsverfahrens gerne noch nachgereicht werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de