Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsrechtliche Anordnung bei Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Hinweise für Lippe

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Viele Arbeiten wirken sich auf den öffentlichen Verkehrsraum aus. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des Bürgersteigs beim Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterial fällt hierunter.

    Für die Ausführung solcher Arbeiten legen wir fest,

    • wie die Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
    • ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
    • wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.

    Jeder, der den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzt, muss von uns vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen.

    Diese Anordnung soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter im Verkehrsraum gewährleisten und zum anderen sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsbehördliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Vor der Erteilung der Anordnung hören wir auch die Kommune, die Polizei und den Straßenbaulastträger an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung und -lenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1410

    Fax: +49 5231 62-1959

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    1. Antrag (siehe Antragsformulare)
      Der Antrag kann auch formlos gestellt werden und muss detaillierte Angaben enthalten zu

      • der Lage des Baufeldes

      • Art und Dauer der Arbeiten

      • Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen sowohl während als auch außerhalb der Arbeitszeit (Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung etc.)

      • den Verantwortlichen mit telefonischer Erreichbarkeit

    2. Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markiertem Baufeld

    3. Als Bauunternehmen müssen Sie zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen (gesondert für "innerhalb der Arbeitszeit" und "außerhalb der Arbeitszeit").
      Dazu können entweder modifizierte RSA-Regelpläne verwendet oder besondere Beschilderungspläne erstellt werden.
      Insbesondere bei größeren Bauvorhaben kann zur Erläuterung die Beifügung einer Bauablaufbeschreibung notwendig sein

    4. Bei Einsatz von Lichtzeichenanlagen: Signallage- und Signalzeitenpläne

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.

    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.

    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle:
      ​​​​​​​Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS 99 oder ZTV-SA 97) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Anträge und Unterlagen bitte bevorzugt per E-Mail an baumassnahmen(at)kreis-lippe.de senden.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Gebührenrahmen: EUR 10,20 - 767,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Für Bauarbeiten im Stadtgebiet von Bad Salzuflen, Detmold, Lage oder Lemgo sind die dortigen Straßenverkehrsbehörden zuständig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de