Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Der Kreis Coesfeld hat für Unternehmer, die im Rahmen von Verträgen mit z.B. Versorgungsträgern für einen längeren Zeitraum mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, ein vereinfachtes Verfahren festgelegt. Dieses Verfahren wird jedoch nur bei Arbeitsstellen angewandt, die von kurzer Dauer sind, keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und stets gleichartige Sicherungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Bei Arbeitsstellen auf dem Gebiet der Städte Coesfeld und Dülmen (innerorts und außerorts) wenden Sie sich bitte an die betreffende Stadtverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Erteilte Jahresgenehmigung
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
- Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
- § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung
- Straßenverkehrsordnung
- StVO Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA -
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.
- Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
- Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
- Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
- Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024
Stichwörter
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