Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum - Erlaubnis
Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Erlaubnis, da der öffentliche Verkehrsraum hierbei mehr als üblich in Anspruch genommen wird und andere Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum für die Dauer des Umzuges nicht benutzen können (§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung).
Anträge zur Durchführung eines Umzuges sind möglichst frühzeitig einzureichen, da vor der Genehmigung einige Dinge geklärt werden müssen. So wird zum Beispiel zunächst die Polizei als die für den fließenden Verkehr zuständige Behörde angehört. Unter Umständen sind umfangreiche verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich, damit der Umzug stattfinden kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Einen Antrag auf Genehmigung eines Umzuges mit folgenden Angaben:
- Anlass des Umzuges
- geplanter Zugweg
- Datum, Uhrzeit und Dauer des Umzuges
- geschätzte Anzahl der Teilnehmer
- Auflistung etwaiger Fahrzeuge und Wagen, die mitgeführt werden sollen
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
- Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.
- Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
- Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
- Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
- Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
- Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 21,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Genehmigung für einen Umzug wird mit Auflagen und Bedingungen versehen, die für den ordnungsgemäßen Ablauf des Umzuges erforderlich sind. Schon vor der Antragstellung sollte deshalb beim Ordnungsamt nachgefragt werden, mit welchen Auflagen ein Veranstalter rechnen muss.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024
Stichwörter
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