Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Baustellen/Arbeitsstellen Wuppertal

    Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Für Maßnahmen (wie z.B. Baustellen) im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Wuppertal bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach §45 StVO. Anträge sind mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, bei Großbaustellen 3 Wochen, ggf. mit den erforderlichen Verkehrszeichen- und Signalplänen, einzureichen.

    Für die Planung von größeren Baumaßnahmen Großbaustellen/Hauptverkehrsstraßen/Verkehrsstraßen/Fußgängerzone ist eine frühestmögliche Beteiligung z.B. durch Ortstermine mit Polizei, Feuerwehr und ÖPNV unabdingbar. Nach erfolgter Abstimmung mit den verschiedenen Fachdienststellen wird die beantragte Anordnung zugeleitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Arbeitsstellen und Transporte 104.13

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baustellenkoordination 104.1301

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht muss in jedem Einzelfall einem ganz bestimmten Mitarbeiter übertragen werden, der für die Ausübung dieser Aufgabe qualifiziert, geeignet und zuverlässig sein muss. Qualifiziert heißt z.B., dieser Verantwortliche muss die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse haben. Ohne Aus- und Weiterbildung auf die jeweils gültigen Vorschriften dürfte das nicht möglich sein.

    Der Verkehrszeichenplan hat den Bedingungen der StVO, VwV-StVO, ZTV-SA 97 sowie den gültigen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu entsprechen.

    Erfolgt die Beantragung weniger als zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme wird ein Eilzuschlag von 50% der jeweiligen Grundgebühr sowie bei Beantragung weniger als eine Woche vor Beginn der Maßnahme ein Expresszuschlag von 100% der jeweiligen Grundgebühr erhoben.

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie unter Gebühren. Bei Unterschreitung der Antragsfristen kann eine Bearbeitung nur erfolgen, wenn andere fristgerecht eingereichte Anträge zurückgestellt werden. In Anlehnung an die städt. Verwaltungsgebühren werden für solche kurzfristigen Antragseingänge Eil- bzw. Expresszuschläge erhoben. (siehe Downloads Gebühren).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de