Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das Führen eines Taxis, eines Mietwagens, eines Krankenwagens etc. läuft ab. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sollte aufgrund der Bearbeitungsdauer spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Befristung gestellt werden.

    Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt.

    Über das 60. Lebensjahr hinaus bzw. bei abgelaufenen Fahrgastbeförderungsschein kann die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur verlängert werden, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-9006

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Grundsätzlich sind für den Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung folgende Unterlagen vorzulegen:

    Wenn die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll bzw. der Fahrgastbeförderungsschein bereits abgelaufen ist zusätzlich:

    • Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    §§ 21, 22, 24 und 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    • 38,00 € bei Eintragung der Verlängerung in den bisherigen Fahrgastbeförderungsschein
    • 42,60 € bei Ausfertigung eines neuen Fahrgastbeförderungsscheins

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de