Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) - Verlängerung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das Führen eines Taxis, eines Mietwagens, eines Krankenwagens etc. läuft ab. Der Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sollte aufgrund der Bearbeitungsdauer spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Befristung gestellt werden.
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für fünf Jahre erteilt.
Über das 60. Lebensjahr hinaus bzw. bei abgelaufenen Fahrgastbeförderungsschein kann die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur verlängert werden, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22
Kontakt
Telefon Festnetz: 0202 563-9006
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wuppertal
Grundsätzlich sind für den Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein
- bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)(Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
- Führungszeugnis (bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O) - es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen
Wenn die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll bzw. der Fahrgastbeförderungsschein bereits abgelaufen ist zusätzlich:
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Formulare
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Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wuppertal
§§ 21, 22, 24 und 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 38,00 € bei Eintragung der Verlängerung in den bisherigen Fahrgastbeförderungsschein
- 42,60 € bei Ausfertigung eines neuen Fahrgastbeförderungsscheins
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020
Stichwörter
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