Reisepass Ausgabe

    Reisepass Ausgabe

    Hinweise für Morsbach

    Beschreibung

    Hinweise für Morsbach

    Reisepässe sind persönlich zu beantragen.
    Wegen der notwendigen Unterschrift (ab dem 10.Lebensjahr) und der Aufnahme der Fingerabdrücke (ab dem 6.Lebensjahr) ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren ist die Gültigkeitsdauer auf 6 Jahre beschränkt.

    Zu erwartende Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen

    In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden. Dieser wird sofort gefertigt. Bitte vorab über die Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) informieren, ob der vorläufige Reisepass für das Reiseland ausreichend ist.

    Des Weiteren kann der richtige Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden, die Bearbeitungsdauer beträgt dann nur 3-4 Werkstage (72 Stunden). In diesem Fall wird zu den normalen Gebühren i.H.v 70,- Euro (ggf. 37,50 Euro) eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 32,- Euro erhoben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    51597 Morsbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02294 699-513

    Fax: 02294 699-187

    E-Mail: kommunalportal@gemeinde-morsbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Morsbach

    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45×35 mm
    • der bisherige Reisepass oder der Personalausweis.
    • bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der oder des Sorgeberechtigten erforderlich, ansonsten bitte Sorgerechtsbeschluss mitbringen!

    Formulare

    Hinweise für Morsbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morsbach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Morsbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Morsbach

    Fristen

    Hinweise für Morsbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Morsbach

    Kosten

    Hinweise für Morsbach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Morsbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Morsbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de