Schulaufsicht über Förderschulen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Der Rhein-Erft-Kreis als Schulträger hat gemäß § 12 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) festgestellt, dass die wirtschaftlichste Beförderung an den kreiseigenen Förderschulen der Schülerspezialverkehr (§ 14 SchfkVO) ist. Die Beförderung erfolgt durch beauftragte Unternehmen zwischen Wohnort und Schule. Im Einsatz sind u.a. Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Formulare
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Fristen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Kosten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Für die Beförderung wird kein Eigenanteil von den Erziehungsberechtigten/Betreuern erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen