Schulaufsicht Durchführung für Förderschulen

    Schulaufsicht über Förderschulen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Der Rhein-Erft-Kreis als Schulträger hat gemäß § 12 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)  festgestellt, dass die wirtschaftlichste Beförderung an den kreiseigenen Förderschulen der Schülerspezialverkehr (§ 14 SchfkVO) ist. Die Beförderung erfolgt durch beauftragte Unternehmen zwischen Wohnort und Schule. Im Einsatz sind u.a. Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Schule und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Das für die Route zuständige Unternehmen teilt den Erziehungsberechtigten/Betreuern Fahrzeiten und Haltestellen mit. Durch Neuaufnahme oder Umzug ändert sich gegebenenfalls die Streckenführung und somit die Fahrzeiten anderer Schüler/-innen. Die Aufnahme bzw. Änderung erfolgt innerhalb von 2 Werktagen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bei Nichtnutzung des Schülerspezialverkehrs können gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis als Schulträger keine Fahrkosten geltend gemacht werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de