Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte InformationserteilungOnline erledigen

    Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte

    Hinweise für Euskirchen

    Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Tagespflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

    Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürf­tigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

    Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

    Der Leistungshöchstbetrag für umfasst monatlich

    • bei Pflegegrad 2: 689 Euro,
    • bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro,
    • bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro und
    • bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro.

    Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) für die Tagespflege einsetzen.

    Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

    Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bfa706f96f4ff750c84b4f4571c485ac

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Pflege, Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Einrichtungen, die erstmalig beim Kreis Euskirchen einen Antrag auf Investitionskostenförderung stellen, werden gebeten, folgende Unterlagen beizufügen:

    • Bestätigung der gesonderten Berechnung gem. § 12 APG DVO NRW
    • Kopie des Versorgungsvertrages nach § 72 Abs.1 SGB XI
    • Kopie der Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung für den unterzeichnenden Antragsteller durch Ausfüllen der beigefügten Anzeige und zusätzlich für die GmbH durch Handelsregisterauszug und Kopie des Gesellschaftervertrages.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    • Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    • Sie stellen einen Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse
    • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse 

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de