Denkmalschutzangelegenheiten
Hinweise für Delbrück
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Beschreibung
Hinweise für Delbrück
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Delbrück berät Denkmaleigentümer/innen und interessierte Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz, Denkmalpflege und Denkmalrecht. Die Gesetzesgrundlage ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen.
Wir beraten Sie zu Fragen des Denkmalschutzes, erteilen denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, geben Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren ab, erteilen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswürdige Bausubstanz Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05250 / 996-260
E-Mail: denkmal@delbrueck.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Denkmalschutzgesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen