eID-Karte für EU-Staatsbürger
Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.
Für die Abholung einer eID-Karte ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können in diesem Fall während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.
Die Antragsteller haben sich durch Vorlage des Reisepasses oder der Identitätskarte ihres Heimatstaates auszuweisen, und müssen persönlich vorsprechen. Eine Beantragung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich. Weiterhin sind der Einwohnermeldeabteilung alle Tatsachen bekannt zu geben, die der Identifizierung des Antragstellers dienen.
Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis sowie das Vor-Ort-Auslesen der auf dem integrierten Chip gespeicherten Daten des Inhabers. Sie ist demnach nur dazu da, sich elektronisch auszuweisen, sie ersetzt nicht den Heimatpass oder die Identitätskarte des Heimatstaates.
Die Pflicht, den Heimatpass oder die Identitätskarte des Heimatstaates mitzuführen, bleibt davon unberührt.
Die eID-Karte wird nach einem einheitlichen, gesetzlich festgelegten Muster ausgestellt, und ist 10 Jahre gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Beantragung einer neuen eID-Karte ist jeweils vor Ablauf der bisherigen eID-Karte durchzuführen. Ein Lichtbild und Fingerabdrücke werden nicht eingefügt. Die Beantragung und Ausstellung erfolgt immer am Wohnort des Antragstellers.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Reisepass oder Identitätskarte des Heimatstaates
- Je nach Lage des Einzelfalles: Nachweis der Namensführung durch Geburts- oder Heiratsurkunde entweder in internationaler Form oder Original-Urkunde mit Übersetzung.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen.
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.
- Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
- Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 37,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 03.03.2023
Stichwörter
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