Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Der deutsche Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und besitzt neben seiner Funktion als Sichtausweis umfangreiche Online-Funktionen, die ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden können. Weitere Informationen zur Onlinenutzung des Personalausweises können auf der vom Bundesinnenministerium betriebenen Seite www.personalausweisportal.de abgerufen werden.
Seit dem 15.07.2017 werden Personalausweise von Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt waren, immer mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion ausgegeben.
Die Aktivierung und Entsperrung der Online-Funktionen sowie die Änderung der PIN sind nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache beim Bürger*innenservice oder einem Bezirksamt möglich (nur nach vorheriger Terminvereinbarung). Der Personalausweis muss dazu im Original vorgelegt werden und der*die Ausweisinhaber*in muss persönlich anwesend sein, die Bevollmächtigung einer dritten Person ist für diese Dienstleistungen nicht möglich.
Die zwischenzeitlich eingeführte Möglichkeit einer Zurücksetzung der PIN mittels Brief wurde durch die Bundesbehörden wieder abgeschafft.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bürgerservice - Aachen Mitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-0
E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de
Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Pass- und Einwohnermeldeangelegenheiten, Abfallangelegenheiten, Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
- aktuelle Meldebestätigung
Formulare
Hinweise für Aachen
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Aachen
Verfahrensablauf
Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen.
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.
- Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
- Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Fristen
Hinweise für Aachen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Aachen
Kosten
Hinweise für Aachen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Aachen
Weitere Informationen
Hinweise für Aachen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 03.03.2023
Stichwörter
Hinweise für Aachen