Wahlen
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Die Organisation von
Europawahlen
Bundestagswahlen
Landtagswahlen
Kreistagswahlen
Stadtratswahlen sowie
die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte
obliegt bei der Stadtverwaltung Kierspe dem Bereich Zentrale Verwaltung.
Die Abgeordneten und politischen Vertreter werden in der gesamten Bundesrepublik in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Diese Wahlrechtsgrundsätze sind für alle Wahlen verbindlich.
Die Wahlen finden - je nach Wahlart - im Abstand von 4 bis 6 Jahren statt. Gewählt werden kann neben der unmittelbaren Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl.
Das für die Stimmabgabe vorgesehene Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist jedoch die generelle Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Hierauf sollten Sie als Wähler achten.
Wahlhelfer
Für die Abwicklung jeder Wahl sucht die Stadtverwaltung auch Wahlhelfer, die bereit sind, gegen einen kleinen Obolus in einem der Kiersper Wahllokale am Wahltag zu helfen. Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse haben, bei einer der nächsten Wahlen im Wahllokal als Wahlhelfer mitzumachen, können sich jederzeit melden. Für ihren ehrenamtlichen Einsatz erhalten Wahlhelfer ein kleines Erfrischungsgeld.
Briefwahl
Die Briefwahl bietet die Möglichkeit, die Stimme schriftlich abzugeben, anstatt im Wahllokal zu wählen. Für die Anforderungen von Briefwahlunterlagen beachten Sie bitte die Einträge auf den Wahlbenachrichtigungskarten. Briefwahlunterlagen müssen in jedem Fall persönlich, schriftlich oder per Internet beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zu den in nächster Zeit anstehenden Wahlen finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021