Wahlhelfer
Wahlhelfer:in
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Sie haben die Möglichkeit, sich in den Wahlhelferpool der Gemeinde Schlangen einzutragen, um bei künftigen Wahlen als Wahlhelfer*in eingesetzt zu werden.
Falls Sie von vergangenen Wahlen bereits im Wahlhelferpool gelistet sind, können Sie dem Wahlteam über diesen Weg Datenaktualisierungen zukommen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Schlangen
Um bei einer Wahl als Wahlhelfer*in tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Schlangen