Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und für die Ermittlung der Ergebnisse. Die Anzahl der Mitglieder des Wahlvorstandes kann von Wahl zu Wahl variieren. Für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld.
Sollten Sie Interesse an einen Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer haben, können Sie sich gerne im Bürgermeisterbüro melden melden - ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei jeder Wahl dringend benötigt!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021