Wahlhelfer

    Wahlhelfer

    Hinweise für Legden

    Beschreibung

    Hinweise für Legden

    nicht angegeben
    Allgemeine Informationen

    Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die:

    • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
    • Ausgabe der Stimmzettel,
    • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
    • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

    Die Tätigkeit als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

    Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden.

    Als ehrenamtlich tätige Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer erhalten Sie für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").

    Demokratie lebt vom aktiven Mitmachen ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind dabei die wichtigste Grundlage einer Demokratie. Wirken Sie aktiv daran mit und werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer!


    Für die Durchführung jeder einzelnen Wahl werden viele Helferinnen und Helfer in den Wahlräumen benötigt. Ohne Unterstützung ehrenamtlicher Wahlhelfer geht es dabei nicht. Neben den eigenen Bediensteten, Mitarbeitern anderer Behörden sowie den Mitgliedern der örtlichen Parteien zählen wir dabei auch auf SIE: Unsere Bürgerinnen und Bürger.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Legden - Fachbereich 1 Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 1

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-0

    Fax: 02566 910-222

    E-Mail: gemeinde@legden.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 1

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-240

    Fax: 02566 910-222

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 1

    48739 Legden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02566 910-240

    Fax: 02566 910-222

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Legden

    Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

    • Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Legden

    Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

    • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
    • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
    • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Legden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Legden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de