Wahlen
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Vorbereitet und organisiert werden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag, die kommunalen Wahlen (Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Rat der Stadt Hürth) sowie die Wahl des Integrationsrates.
Die Zuständigkeit umfasst ebenfalls die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
Im Artikel 38 des Grundgesetzes sind so genannte Wahlrechtsgrundsätze festgesetzt. Ausgehend vom Grundgesetz finden sich Regelungen im Bundeswahlgesetz, den Landes- und Kommunalwahlgesetzen sowie in den zu diesen Gesetzen ergangenen Verordnungen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läft folgendermaßen ab:
- Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.
- Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.
- Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Hürth