Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung

    Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Bei einem Baudenkmal bezieht sich dies nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild, sondern auch auf das Gebäudeinnere. Dazu zählen Maßnahmen wie die Beseitigung (Abbruch), Veränderungen (zum Beispiel durch Maßnahmen zur Modernisierung) oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet und verändert werden sollen. Handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, ist ein Bauantrag zu stellen. In diesem Fall ist die denkmalrechtliche Erlaubnis in die Baugenehmigung eingebunden.
    Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos erfolgen oder  Sie nutzen das bereitgestellte Antragsformular.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathenaustr. 2

    45121 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    E-Mail: denkmalschutz@amt61.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    § 9 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de