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Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Bei einem Baudenkmal bezieht sich dies nicht nur auf das äußere Erscheinungsbild, sondern auch auf das Gebäudeinnere. Dazu zählen Maßnahmen wie die Beseitigung (Abbruch), Veränderungen (zum Beispiel durch Maßnahmen zur Modernisierung) oder Änderungen der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern. Ebenfalls besteht eine Erlaubnispflicht für Anlagen, die in der engeren Umgebung eines Baudenkmals errichtet und verändert werden sollen. Handelt es sich um baugenehmigungspflichtige Maßnahmen, ist ein Bauantrag zu stellen. In diesem Fall ist die denkmalrechtliche Erlaubnis in die Baugenehmigung eingebunden.
Die Antragstellung kann unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen formlos erfolgen oder Sie nutzen das bereitgestellte Antragsformular.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Untere Denkmalbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
E-Mail: denkmalschutz@amt61.essen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 9 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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