Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer
Brauchtumsfeuer
Hinweise für Büren
Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden.
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Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen