Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer

    Brauchtumsfeuer

    Hinweise für Büren

    Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden.

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    Ansprechpartner

    Sachgebiet III/03: Ordnungswesen / Wahlen

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de