Brauchtumsfeuer - Antrag einer Ausnahmegenehmigung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Grds. dürfen keine Verbrennungen von pflanzlichen Resten vollzogen werden. Zu besonderen Anlässen wie Ostern und St. Martin können jedoch Ausnahmen für sogenannte Brauchtumsfeuer erteilt werden.
Um diese Feuer nicht zu einer Belästigung für die Anwohner oder gar zu einer Gefahr für alle Beteiligten werden zu lassen, sind nachfolgend einige Regeln genannt, die alle beachten sollten:
- Brauchtumsfeuer sollten so klein wie möglich gehalten werden.
- Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz.
- Das Feuer muss von mindestens einer volljährigen Person beaufsichtigt werden.
- Bei starkem Wind sollte auf das Feuer verzichtet werden.
- Beim Anzünden dürfen keine Öle oder Benzine verwendet werden.
- Geeignete Löschmittel sind in ausreichendem Umfang bereitzustellen.
(bswp. Sand, Wasser und Feuerlöscher) - Nach Beendigung des Verbrennungsvorgangs sind alle Rückstände ordnungsgemäß zu beseitigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abrennen eines Brauchtumsfeuers.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Der Antrag ist mit mind. 10 Tagen Vorlauf bei der örtlichen Ordnungsbehörde einzureichen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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