Antrag auf Befreiung vom Verbot des Feuermachens im Wald
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Die Schlagabraumverbrennung ist mindestens zwei Tage im Voraus anzuzeigen.
Die Anmeldung ist ab dem 15.10.2023 wieder möglich.
Schlagabraum umfasst: Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen angefallen sind.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024
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