Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Die Schwerpunkte der Aufsicht über die Gesundheitsfachberufe sind :
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Durchführung von Prüfung und Zulassung in den nichtakademischen Heilberufen, wie Gesundheits- und Krankenpflerger/Innen, Physiotherapeuten/Innen, Ergotherapeuten/Innen, Rettungsassistenten/Innen, Hebammen u.a. (ausser für Heilpraktikerüberprüfung, dies erledigt die Stadt Dortmund für den Hochsauerlandkreis Tel.: 0231-502 37 29)
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Überprüfung der Berechtigung zur Ausübung der nichtakademischen Heilberufe sowie die Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz
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Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen in den nichtakademischen Heilberufen
Der Schwerpunkt der Medizinalaufsicht ist :
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Überwachung der niedergelassenen nichtakademischen Heilberufe
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Formulare
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Voraussetzungen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2-4 Ergotherapeutengesetz
§§ 16, 16a, 16c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen