Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
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Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2-4 Ergotherapeutengesetz
§§ 16, 16a, 16c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen