Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2-4 Ergotherapeutengesetz 
    §§ 16, 16a, 16c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
    § 10 Bundesvertriebenengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de