Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Neunkirchen

    Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

    Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

    (Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2735 7670

    Fax: +49 2735 5342

    E-Mail: info@neunkirchen-siegerland.de

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 4.1 Gemeindeentwicklung / Hochbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 3

    57290 Neunkirchen

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neunkirchen

    1. Bürger stellt eine Frage
    2. Erhält Antwort der Kommune

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de