Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Die Bauleitplanung regelt auf Basis des Baugesetzbuches die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet.Sie unterliegt der gemeindlichen Planungshoheit, d.h. über ihre Inhalte und planerischen Zielsetzungen entscheidet der Rat der Stadt Schmallenberg. Die Bauleitplanung ist 2-stufig aufgebaut: Der Flächennutzungsplan, der vorbereitende Bauleitplan, umfasst das gesamte Stadtgebiet. Er stellt die zukünftig beabsichtigte räumliche Entwicklung des Stadtgebietes in den Grundzügen dar. Für den Bürger besitzt er eher informellen Charakter, er schafft noch kein Baurecht. Der Bebauungsplan, der verbindliche Bauleitplan, regelt für Teilbereiche des Stadtgebietes die Details der jeweils zulässigen Nutzung bzw. Bebauung und schafft - vorbehaltlich der gesicherten Erschließung des betreffenden Grundstückes - verbindliches Baurecht. Für den Bürger beantwortet die Bauleitplanung insbesondere folgende Fragen:- Wo darf ich bauen?- Was darf ich bauen?- Wie darf ich bauen?- Welche Bauerwartungsaussichten bestehen?

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de