Bebauungsplan Auskunft
Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten
Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Die Stadt Witten bietet im ServiceBüro Baudezernat (SBB) allen Bauwilligen und Architekten/Architektinnen Auskünfte und Informationen an, die das Bauen betreffen. Das ServiceBüro Baudezernat finden Sie im Bauordnungsamt. Das Serviceangebot umfasst: Herr Ceglarski, Herr Härtel, Frau Tebbe: planungsrechtliche Beratung Frau Germani: Verkauf von amtlichen Lageplänen und Bebauungsplänen Ausgabe von Antragsformularen Annahme von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Freistellungserklärungen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Notwendige Unterlagen für eine Bauberatung Damit wir Ihnen möglichst gezielt Auskunft geben können, sollten Sie zur Bauberatung vorhandene Bauzeichnungen aus Ihren Unterlagen mitbringen. Zu empfehlen sind auch ein Übersichtsplan und eventuell eine Skizze über die geplanten Baumaßnahme. Antragsunterlagen Einfache Bauvorhaben können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen eines Bauantrages können Ihnen folgende Leitfäden als Hilfestellung dienen: Leitfaden "Garage / Abstellraum" Leitfaden "Nutzungsänderung" Leitfaden "Vorbescheid" Leitfaden "Werbeanlagen"
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Sofort oder wenige Tage
Kosten
Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Baubeschreibung Brandschutz Maß der baulichen Nutzung Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren" Bauantrag "Werbeanlage" Bauantrag "Sonderbau" Baubeschreibung Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben Leitfaden "Garage/Abstellraum" Leitfaden "Nutzungsänderung" Leitfaden "Vorbescheid" Leitfaden "Werbeanlagen"
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021