Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten

    Hier können Sie eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Die Stadt Witten bietet im ServiceBüro Baudezernat (SBB) allen Bauwilligen und Architekten/Architektinnen Auskünfte und Informationen an, die das Bauen betreffen. Das ServiceBüro Baudezernat finden Sie im Bauordnungsamt. Das Serviceangebot umfasst: Herr Ceglarski, Herr Härtel, Frau Tebbe: planungsrechtliche Beratung Frau Germani: Verkauf von amtlichen Lageplänen und Bebauungsplänen Ausgabe von Antragsformularen Annahme von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Freistellungserklärungen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    63 Servicebüro Baudezernat

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111 b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    63 Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 111 b

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Notwendige Unterlagen für eine Bauberatung Damit wir Ihnen möglichst gezielt Auskunft geben können, sollten Sie zur Bauberatung vorhandene Bauzeichnungen aus Ihren Unterlagen mitbringen. Zu empfehlen sind auch ein Übersichtsplan und eventuell eine Skizze über die geplanten Baumaßnahme. Antragsunterlagen Einfache Bauvorhaben können Sie beantragen, ohne hierfür einen Architekten zu beauftragen. Für das Zusammenstellen eines Bauantrages können Ihnen folgende Leitfäden als Hilfestellung dienen: Leitfaden "Garage / Abstellraum" Leitfaden "Nutzungsänderung" Leitfaden "Vorbescheid" Leitfaden "Werbeanlagen"

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    1.    Bürger stellt eine Frage 
    2.    Erhält Antwort der Kommune 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sofort oder wenige Tage

    Kosten

    Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Baubeschreibung Brandschutz Maß der baulichen Nutzung Bauantrag "Vereinfachtes Verfahren" Bauantrag "Werbeanlage" Bauantrag "Sonderbau" Baubeschreibung Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben Leitfaden "Garage/Abstellraum" Leitfaden "Nutzungsänderung" Leitfaden "Vorbescheid" Leitfaden "Werbeanlagen"

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de