Auskunft aus einem Bebauungsplan erhalten
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Allgemeine Informationen
Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Stadt Langenfeld, die von ihr als Satzung beschlossenen, rechtskräftigen Bebauungspläne für jedermann während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitzuhalten und auf Verlangen über deren Inhalt Auskunft zu erteilen. Gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr können Ausdrucke oder Teilausdrucke der Bebauungspläne erworben werden.
Weitere Informationen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)