Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt Allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-130
Fax: 05454 911-107
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
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Fax: 05454 911-107
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hörstel
- 1 Lichtbild
- Kopie des zivilen Führerscheines
- beglaubigte Kopie der Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- Antrag 2 x unterschreiben lassen
Formulare
Hinweise für Hörstel
Voraussetzungen
Hinweise für Hörstel
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 FeV
Verfahrensablauf
Hinweise für Hörstel
Fristen
Hinweise für Hörstel
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hörstel
Kosten
Hinweise für Hörstel
37,50 Euro zzgl. 5,10 Euro ohne Antrag EU-Kartenführerschein
46,20 Euro zzgl. 5,10 Euro mit Antrag EU-Kartenführerschein
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hörstel
Weitere Informationen
Hinweise für Hörstel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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