Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Hinweise für Borken
Dienstfahrerlaubnisse aller Klassen können in einen „zivilen“ Führerschein umgeschrieben werden.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Dienstfahrerlaubnisse aller Klassen können in einen „zivilen“ Führerschein umgeschrieben werden. Der Bundeswehrführerschein kann nur in eine zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden, wenn der Antragssteller noch aktiv im Dienst ist.
Die Umschreibung können Sie können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist.
Für die Umschreibung gibt es keine gesonderten Anträge, verwenden Sie bitte das beigefügte Formular.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
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gültiger Ausweis (Kopie z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
Dienstausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
aktuelles biometrisches Passfoto (max. 1 Jahr)
Führerschein (Kopie Vorder- und Rückseite)
Dienstfahrerlaubnis (Kopie Vorder- und Rückseite)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 27 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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35,50 € (C-Klassen)
39,60 € (Ersterteilung)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen