Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen

    Hinweise für Borken

    Dienstfahrerlaubnisse aller Klassen können in einen „zivilen“ Führerschein umgeschrieben werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Dienstfahrerlaubnisse aller Klassen können in einen „zivilen“ Führerschein umgeschrieben werden. Der Bundeswehrführerschein kann nur in eine zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden, wenn der Antragssteller noch aktiv im Dienst ist.

    Die Umschreibung können Sie können Sie wahlweise als Antrag per Post  an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist.

    Für die Umschreibung gibt es keine gesonderten Anträge, verwenden Sie bitte das beigefügte Formular.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • gültiger Ausweis (Kopie z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

    • Dienstausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)

    • aktuelles biometrisches Passfoto (max. 1 Jahr)

    • Führerschein (Kopie Vorder- und Rückseite)

    • Dienstfahrerlaubnis (Kopie Vorder- und Rückseite)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Rechtsgrundlage(n)

    § 27 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    • 35,50 € (C-Klassen)

    • 39,60 € (Ersterteilung)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de