Kurabgabe
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Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Der Rat der Stadt Aachen hat am 14.09.2011 beschlossen mit Wirkung ab dem 01.01.2012 eine Übernachtungsabgabe einzuführen.
Diese Satzung wurde jedoch aufgrund rechtlicher Bedenken rückwirkend zum 01.01.2012 wieder aufgehoben.
Derzeit wird somit in der Stadt Aachen keine Übernachtungsabgabe erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 413541-2288
E-Mail: gewerbesteuer@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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