Kampfmittelbeseitigung
Hinweise für Verl
Beschreibung
Hinweise für Verl
Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit mit "Erdeingriff" grundsätzlich zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist für entsprechende Baugenehmigungsverfahren zwingend notwendig und für genehmigungsfreie Bautätigkeiten wie Gebäudeabbrüche dringend empfohlen.
Anträge auf eine Überprüfung von Grundstücken auf mögliche Kampfmittel sind frühzeitig vor Baubeginn vom Eigentümer bzw. der Eigentümerin oder deren Vertretungen über das Ordnungsamt der Stadt Verl zu stellen. Welche Unterlagen und Nachweise Sie für die formlose Antragstellung benötigen, erfahren Sie in der untenstehenden Aufstellung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir:
die genaue Lage, Bezeichnung und jetzige Nutzung des Grundstücks
einen Lageplan beziehungsweise Kartenausschnitt (Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:2.000, bei großen Flächen oder in ländlichen Gebieten im Maßstab 1:5.000)
Informationen über gegebenenfalls bereits vorliegende Erkenntnisse auf Kampfmittel (Zeitzeugen, Funde auf Nachbargrundstücken)
die Erklärung, ob es sich um eine gegebenenfalls – auch ehemalige – bundeseigene Liegenschaft handelt
eine Betretungserlaubnis des Eigentümers für das unmittelbar betroffene Grundstück, eventuell auch für Nachbargrundstücke
eine Übersicht über Versorgungsleitungen, falls Sondierungsmaßnahmen erforderlich werden. Die Pläne sind bei den jeweiligen Versorgungsträgern, zum Beispiel dem Gas- oder Wasserwerk, dem Elektrizitätswerk oder der Telekom, erhältlich und können gegebenenfalls nachgereicht werden.
Erforderliche Unterlagen:
1. Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):
Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers
2. Für Trassenbau (z. B. Kanaltrassen, Versorgungsleitungen):
einen Lageplan, Maßstab in der Regel 1:1000
Angabe mindestens eines Straßennamens und der Hausnummer oder der Flurstücknummer
eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
eindeutige Kennzeichnung des Trassenverlaufs und damit verbundene Erdeingriffe
Erdeingriffe in vorhandenen Trassen/Baugruben sind schwarz zu kennzeichnen
Erdeingriffe in neuen Trassen/Baugruben sind rot zu kennzeichnen
Bestandsplan/-pläne: Darstellung vorhandener Strom-, Gas-, Wasserleitungen, Kanaltrassen etc.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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