Kampfmittelbelastung

    Kampfmittelbelastung

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-0

    Fax: +49 2103 72-601

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Für eine Luftbildauswertung:

    • Angabe konkreter Lagedaten (Anschrift, Flur, Flurstück/e)
    • Lageplan in übersichtlicher Größe mit mindestens 2 leserlichen Straßennamen sowie konkreter Einzeichnung der zu untersuchenden Fläche

    Für eine Kampfmitteluntersuchung: Dieser Antrag steht lediglich bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung (hier klicken). Dort sind auch konkrete Angaben zu den Voraussetzungen zu finden.

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    • Luftbildauswertung formlos
    • Antrag auf Kampfmitteluntersuchung

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen-Kampfmittel VO NRW)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Liegt bereits eine Luftbildauswertung vor erfolgt eine Information innerhalb einer Woche.
    Die Dauer hinsichtlich des Antrages auf Kampfmitteluntersuchung kann nicht bestimmt werden, da diese auch von der Antragstellung, der Bezirksregierung sowie den Kapazitäten der Firmen abhängt.

    Kosten

    Hinweise für Hilden

    Die Kosten für die Luftbildauswertung, geophysikalische Untersuchungen, Aufgrabungen und Beseitigungen trägt das Land NRW.

    Kosten für vorbereitende, begleitende und abschließende Maßnahmen (z.B. Schaffen von Zufahrtsmöglichkeiten, Entfernen von Bewuchs, Kernbohrungen, mögliche Evakuierungen, Sicherungsmaßnahmen sowie Mehrkosten aufgrund besonderer Rahmenbedingungen) trägt der/die Bauherr/in.

    Weitere Informationen sind hier zu finden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de