Kampfmittelbelastung
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Für eine Luftbildauswertung:
- Angabe konkreter Lagedaten (Anschrift, Flur, Flurstück/e)
- Lageplan in übersichtlicher Größe mit mindestens 2 leserlichen Straßennamen sowie konkreter Einzeichnung der zu untersuchenden Fläche
Für eine Kampfmitteluntersuchung: Dieser Antrag steht lediglich bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung (hier klicken). Dort sind auch konkrete Angaben zu den Voraussetzungen zu finden.
Formulare
Hinweise für Hilden
- Luftbildauswertung formlos
- Antrag auf Kampfmitteluntersuchung
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen-Kampfmittel VO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
Liegt bereits eine Luftbildauswertung vor erfolgt eine Information innerhalb einer Woche.
Die Dauer hinsichtlich des Antrages auf Kampfmitteluntersuchung kann nicht bestimmt werden, da diese auch von der Antragstellung, der Bezirksregierung sowie den Kapazitäten der Firmen abhängt.
Kosten
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Die Kosten für die Luftbildauswertung, geophysikalische Untersuchungen, Aufgrabungen und Beseitigungen trägt das Land NRW.
Kosten für vorbereitende, begleitende und abschließende Maßnahmen (z.B. Schaffen von Zufahrtsmöglichkeiten, Entfernen von Bewuchs, Kernbohrungen, mögliche Evakuierungen, Sicherungsmaßnahmen sowie Mehrkosten aufgrund besonderer Rahmenbedingungen) trägt der/die Bauherr/in.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen