Kampfmittelbelastung
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Blindgängerfunde in Essen
In Essen werden immer wieder Bombenblindgänger aus dem II. Weltkrieg gefunden, die in der Regel unverzüglich entschärft werden müssen.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird ein Evakuierungsplan erstellt, aus dem hervorgeht, welche Gebäude geräumt werden müssen. Das bedeutet, hierfür müssen alle Personen die Wohn- bzw. Geschäftsräume verlassen.
Bereits sehr zeitnah nach dem Fund des Kampfmittels werden die Bürger*innen mittels Lautsprecherdurchsagen über die bevorstehende Evakuierung informiert, damit sie sich auf die Räumung vorbereiten können. Anschließend führt das Ordnungsamt Evakuierungsdurchgänge durch und fordert die Bürger*innen auf, den betroffenen Bereich sofort zu verlassen.
Alle Zufahrtswege zum Bombenfundort werden für die Dauer der Entschärfung gesperrt. Busse und Bahnen dürfen während der Entschärfung nicht im betroffenen Bereich fahren.
Bitte folgen Sie den Anweisungen von Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei.
Weitere Informationen zum Thema Bombenentschärfung und Evakuierung finden Sie unter www.essen.de/bombenfund.
Luftbildauswertung
Im Rahmen von Baumaßnahmen oder Aufbruchgenehmigungen ist zwingend ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen, wenn ein erheblicher Bodeneingriff (tiefer als 80cm) erfolgen soll.
Die Auswertung der Luftbilder erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf, der die Luftbilder der Alliierten zur Verfügung gestellt wurden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Allgemeine Gefahrenabwehr, Landeshundegesetz, Maßnahmen nach dem PsychKG , Sprengstoffrecht, Hafenbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Antragstellung
Der Antrag auf Luftbildauswertung ist aufgrund der Zuständigkeit beim Ordnungsamt zu stellen.
Diesem Antrag kann nur in Zusammenhang mit einer Bautätigkeit entsprochen werden.
Reine Kauf- oder Veräußerungsabsichten erfüllen nicht die Voraussetzungen der Antragstellung.
Zudem muss bei der beabsichtigten Bautätigkeit ein erheblicher Bodeneingriff (tiefer als 80 cm) vorgesehen sein.
Des Weiteren muss mitgeteilt werden, um welche Art der Bautätigkeit es sich handelt.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, teilen Sie in Ihrem Antrag bitte die genaue Anschrift mit, wenn möglich Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer und fügen dem Antrag bitte einen Auszug aus der Deutschen Grundkarte oder vergleichbarer Karte in ausreichender Ausdehnung mit mindestens zwei leserlichen Straßennamen und mit eindeutiger Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche, in der die Tiefbaumaßnahme stattfindet, bei.
Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an kampfmittel@essen.de.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Berühren oder transportieren Sie Fundstücke, die Kampfmittel sein könnten, keinesfalls, sondern lassen sie diese, wie vorgefunden, am Fundort liegen.
Nutzen Sie bitte umgehend die allgemeinen Notrufnummern 110 und 112, um auf die Gefahrenlage aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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