Kampfmittelbelastung

    Kampfmittelbelastung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Blindgängerfunde in Essen

    In Essen werden immer wieder Bombenblindgänger aus dem II. Weltkrieg gefunden, die in der Regel unverzüglich entschärft werden müssen.

    Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird ein Evakuierungsplan erstellt, aus dem hervorgeht, welche Gebäude geräumt werden müssen. Das bedeutet, hierfür müssen alle Personen die Wohn- bzw. Geschäftsräume verlassen. 

    Bereits sehr zeitnah nach dem Fund des Kampfmittels werden die Bürger*innen mittels Lautsprecherdurchsagen über die bevorstehende Evakuierung informiert, damit sie sich auf die Räumung vorbereiten können. Anschließend führt das Ordnungsamt Evakuierungsdurchgänge durch und fordert die Bürger*innen auf, den betroffenen Bereich sofort zu verlassen.

    Alle Zufahrtswege zum Bombenfundort werden für die Dauer der Entschärfung gesperrt. Busse und Bahnen dürfen während der Entschärfung nicht im betroffenen Bereich fahren.

    Bitte folgen Sie den Anweisungen von Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei.

    Weitere Informationen zum Thema Bombenentschärfung und Evakuierung finden Sie unter www.essen.de/bombenfund.

     

    Luftbildauswertung

    Im Rahmen von Baumaßnahmen oder Aufbruchgenehmigungen ist zwingend ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen, wenn ein erheblicher Bodeneingriff (tiefer als 80cm) erfolgen soll.

    Die Auswertung der Luftbilder erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf, der die Luftbilder der Alliierten zur Verfügung gestellt wurden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gefahrenabwehr, Landeshundegesetz, Maßnahmen nach dem PsychKG , Sprengstoffrecht, Hafenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ellernstraße 29

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-32151

    E-Mail: gefahrenabwehr@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Antragstellung

    Der Antrag auf Luftbildauswertung ist aufgrund der Zuständigkeit beim Ordnungsamt zu stellen.

    Diesem Antrag kann nur in Zusammenhang mit einer Bautätigkeit entsprochen werden.

    Reine Kauf- oder Veräußerungsabsichten erfüllen nicht die Voraussetzungen der Antragstellung.

    Zudem muss bei der beabsichtigten Bautätigkeit ein erheblicher Bodeneingriff (tiefer als 80 cm) vorgesehen sein.

    Des Weiteren muss mitgeteilt werden, um welche Art der Bautätigkeit es sich handelt.

    Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, teilen Sie in Ihrem Antrag bitte die genaue Anschrift mit, wenn möglich Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer und fügen dem Antrag bitte einen Auszug aus der Deutschen Grundkarte oder vergleichbarer Karte in ausreichender Ausdehnung mit mindestens zwei leserlichen Straßennamen und mit eindeutiger Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche, in der die Tiefbaumaßnahme stattfindet, bei.

    Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an kampfmittel@essen.de.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Berühren oder  transportieren Sie Fundstücke, die Kampfmittel sein könnten, keinesfalls, sondern lassen sie diese, wie vorgefunden, am Fundort liegen.

    Nutzen Sie bitte umgehend die allgemeinen Notrufnummern 110 und 112, um auf die Gefahrenlage aufmerksam zu machen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de