Erlaubnis zur Kindertagespflege
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII). Zu den Voraussetzungen berät der
Kinderschutzbund Euskirchen,
Kreisverband Euskirchen e.V.
Sebastianusstraße 20
53879 Euskirchen
Tel. 02251/813100
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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