Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent / pharmazeutisch-technische Assistentin beantragen

    Wenn Sie die Pharmazeutisch-technischer Assistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland reglementiert.

    Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent führen und in dem Beruf arbeiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 83

    32657 Lemgo

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1750

    Fax: +49 5231 63011-9652

    E-Mail: info-gesundheit@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, sofern bereits ausgestellt
    • Identitätsnachweis (beglaubigte Kopie des gültigen Ausweises/Passes/Aufenthaltstitels)
    • amtliches Führungszeugnis der Belegart OE zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate.
    • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die physische und psychische Eignung zur Ausübung des Berufes (z.B. Bestätigung durch den Betriebsarzt/Hausarzt), bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate
    • ggf. Mustererklärung Strafverfahren
    • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie - falls vorhanden - Fotokopien der letzten Arbeitszeugnisse)

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet und
    • verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen vorab die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 60,00

    soweit eine Sprachprüfung erforderlich ist, zusätzlich EUR 80,00

    Hinweis: Bei einer Ablehnung können ggf. Gebühren anfallen.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de