Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch nicht-automatische Anerkennung
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Beschreibung
nicht angegeben
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Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§§ 5, 54 ff. Hebammengesetz
§§ 43, 44 HebStPrV
§ 77a Abs. 1 HebG i.V.m. § 2 Abs. 2 HebG alte Fassung
§ 10 Bundesvertriebenengesetz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen