Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Wenn Sie nicht mit dem Kindesvater verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft beim Jugendamt / Beistandschaft anerkennen. Die Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist nur rechtswirksam, wenn sie in Form einer Beurkundung anerkannt oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung festgestellt wird. Die Anerkennung bedarf der Vorsprache beider Elternteile.

    Ebenfalls können Sie, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Erforderlich ist die Abgabe der Erklärung durch beide Elternteile. Sie können die Beurkundung nach Terminabsprache vornehmen lassen.

    Wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendarbeit, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Personalausweis bzw. Pass, Geburtsurkunde des Kindes

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Telefonische Kontaktaufnahme zwecks Terminabsprache

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de