Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Hinweise für Oberhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen



    Wann ist eine Mutterschaftsanerkennung notwendig?


    • Bestimmte ausländische Rechte (z. B. Italien) sehen die Möglichkeit oder Notwendigkeit einer Mutterschaftsanerkennung vor.
    • Das Standesamt oder das Jugendamt  wird Sie entsprechend beraten, falls diese Erklärungsmöglichkeit für Sie in Frage kommt oder notwendig ist.

    Für die Anerkennung der Mutterschaft ist eine vorherige Terminabsprache unabdingbar.


    Die anerkennde Mutter muss zum Termin persönlich vorsprechen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0208 825-2070

    Fax: 0208 825-2723

    E-Mail: geburten@oberhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • Reisepass der Mutter
    • Geburtsurkunde der Mutter

    Formulare

    Hinweise für Oberhausen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberhausen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberhausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberhausen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de