Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Die Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft erfolgt durch persönliche Erklärung in öffentlich beglaubigter Form. 

    Die Erklärung über die Vaterschaft kann schon vor der Geburt abgegeben werden. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter, die ebenfalls in öffentlich beglaubigter Form erfolgen muss. 

    Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen können bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar in ganz Deutschland durchgeführt werden - unabhängig vom Wohnort der Eltern oder Geburtsort des Kindes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33488

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Soll eine Vaterschafts-, Mutterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung erfolgen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. Dort wird man Ihnen weitere Fragen beantworten und klären, welche Dokumente speziell für die von Ihnen gewünschte Anerkennung erforderlich sind.

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    §§ 1592 fortfolgende BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

    Art. 19,23 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)

    § 44 PStG (Personenstandsgesetz)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Beim Standesamt Essen sind Sonderbeurkundungen (Vaterschafts-, Mutterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen) grundsätzlich nur nach Terminvergabe möglich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de