Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Die Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft erfolgt durch persönliche Erklärung in öffentlich beglaubigter Form.
Die Erklärung über die Vaterschaft kann schon vor der Geburt abgegeben werden. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter, die ebenfalls in öffentlich beglaubigter Form erfolgen muss.
Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen können bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar in ganz Deutschland durchgeführt werden - unabhängig vom Wohnort der Eltern oder Geburtsort des Kindes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Soll eine Vaterschafts-, Mutterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung erfolgen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt. Dort wird man Ihnen weitere Fragen beantworten und klären, welche Dokumente speziell für die von Ihnen gewünschte Anerkennung erforderlich sind.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§§ 1592 fortfolgende BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Art. 19,23 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)
§ 44 PStG (Personenstandsgesetz)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Beim Standesamt Essen sind Sonderbeurkundungen (Vaterschafts-, Mutterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen) grundsätzlich nur nach Terminvergabe möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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