Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Hinweise für Borken
Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen
Beschreibung
Hinweise für Borken
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen:
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z.B.:
Radrennen, Mannschaftsfahrten oder vergleichbare Veranstaltungen
Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist
Wallfahrten
Planwagenfahrten
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Formfreier Antrag per E-Mail oder Post
Streckenplan/-beschreibung (z. B. unter Zuhilfenahme des Geodatenatlas des Kreises Borken, von OpenStreetMap oder von Google Maps)
Versicherungsnachweis (Veranstalterhaftpflicht)
Veranstaltererklärung (bei Umzügen mit Festwagen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verwaltungsvorschrift zur StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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