Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Sondernutzung von Straßen Zustimmung

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen zur Aufstellung von Werbe- und Verkaufsständen, Gerüsten, Bauzäunen, Containern u.s.w., zur Lagerung von Baustoffen, zum Plakatieren und zur Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.

    Dazu gehört u.a. auch das Aufstellen von Automaten (Zigaretten-/Kaugummiautomaten u.ä.) im Bereich von öffentlichen Strassen und Plätzen.

    Als Straßenanliegergebrauch - und damit nicht als Sondernutzung - gilt insbesondere die Lagerung von Altkleidern oder Altpapier bei Straßensammlungen, das Aufstellen von Mülltonnen und Sperrgut am Tag der Abfuhr

    Weitere erlaubnisfreie Sondernutzungen sind bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu erfragen.

    Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de